Ders von Scheich Youssef Ibram 

 

Riba, zu Deutsch Zins, oder noch besser: Wucher, kann nicht wörtlich übersetzt werden, es heisst eigentlich Vermehrung, Erhöhung, Aufwertung. Der Islam hat dieses Wort erst später angewandt.

 

Die Geschichte um den Zins verläuft wie mit dem Alkohol: Der Koran verbot den Alkohol auch nicht auf einmal, sondern in 3 Stufen:

 

1. Stufe: Alkohol ist schlecht

2. Stufe: Alkohol nicht beim Beten

3. Stufe: Alkohol ganz verboten

 

Der Zins wurde in 4 Stufen verboten, es existieren 4 Koranstellen, die vom Zins handeln:

 

1. Stelle: Sure ar-Rum,  Ayat 39-Und was ihr an Zinsleihe (Riba) gebt (zu dem Zweck), dass es im Vermögen der Leute (anwachse und euch) Zins einbringe, das bringt bei Allah keinen Zins ein. Wenn ihr aber nach Allahs Antlitz verlangt, Almosen (Zakat) gebt - (die so handeln) das sind die, die (ihr Guthaben tatsächlich) verdoppeln.

 

Es wird entfernt von Zins gesprochen, er ist gleichbedeutend wie Zakat, es ist nichts Gutes dabei, Zakat aus Zins zu geben!

 

2. Stelle: Sure An-Nissa’, Ayat 160-(Wegen all dieser Vergehen) und weil von seiten derer, die dem Judentum angehören, gefrevelt wurde, haben wir ihnen gute Dinge verboten, die ihnen (an sich) erlaubt waren, und (deswegen) weil sie viele vom Wege Allahs abhielten, 161-und (weil sie) Zins nahmen, wo es ihnen doch verboten war, und die Leute in betrügerischer Weise um ihr Vermögen brachten. Für die Ungläubigen von ihnen haben wir (im Jenseits) eine schmerzhafte Strafe bereit.

 

Schon im Evangelium wird folgendes beschreiben: Jesus geht in den Tempel und beschimpft die Händler als Wucherer und schlägt ihnen alles kaputt! Wenn es schon den Juden verboten wurde, ist es den Muslimen ganz sicher nicht erlaubt! Die Juden interpretieren es ja dann so, dass sie unter sich keinen Zins verlangen dürfen, wohl aber von den Andersgläubigen!

 

Die erste Koranstelle ist generell, die zweite richtet sich an die Juden, die dritte und vierte an die Muslime:

3. Stelle: Sure al-’Imraan, Ayat 130-Ihr Gläubigen! Nehmt nicht Zins, (indem ihr) in mehrfachen Beträgen (wiedernehmt, was ihr ausgeliehen habt)! Und fürchtet Allah! Vielleicht wird es euch (dann) wohl ergehen.

Über die Auslegung dieser Ayat gibt es 2 Meinungen: Zur Zeit des Propheten (sas) war es üblich, jemanden Geld zu leihen, z.B. 100 Dirham. Konnte er das Geld nicht innerhalb von einem Monat zurückgeben, gab es einen Zuschlag von 50 Dirham. Konnte das Geld nach einem weiteren Monat immer noch nicht zurückbezahlt werden, verdoppelte sich dieser Zuschlag. Wurde weiter Aufschub verlangt, verdoppelte sich dieser Zuschlag immer mehr, teilweise erreichte er unermessliche Summen! Einige Gelehrte sind nun der Meinung, diese Ayat beziehe sich auf ein absolutes Zinsverbot. Die Mehrheit jedoch ist der Meinung, in dieser 3. Phase war nur das Verbot dieser Verdoppelung gemeint, das absolute Verbot folgt in der 4. Koranstelle:

 

4. Stelle: Sure Al-Baqara, Ayat 275-Diejenigen, die Zins nehmen, werden (dereinst) nicht anders dastehen als wie einer, der vom Satan erfasst und geschlagen ist (so dass er sich nicht mehr aufrecht halten kann). Dies (wird ihre Strafe) dafür (sein), dass sie sagen: "Kaufgeschäft und Zinsleihe sind ein und dasselbe." Aber Allah hat (nun einmal) das Kaufgeschäft erlaubt und die Zinsleihe verboten. Und wenn zu einem eine Ermahnung von seinem Herrn kommt (wie z.B. die, das Zins nehmen zu unterlassen) und er dann aufhört (zu tun, was ihm verboten wurde), so sei ihm (belassen), was bereits geschehen ist! Und die (letzte) Entscheidung über ihn steht bei Allah. Diejenigen aber, die es (künftig) wieder tun, werden Insassen des Höllenfeuers sein und (ewig) darin weilen. 276-Allah lässt den Zins (des Wucherers) dahinschwinden, aber er verzinst die Almosen (mit himmlischem Lohn). Allah liebt keinen, der gänzlich ungläubig (kaffaar) und ein Sünder ist. 277-Denen, die glauben und tun, was recht ist, das Gebet (salaat) verrichten und die Almosensteuer (Zakat) geben, steht bei ihrem Herrn ihr Lohn zu, und sie brauchen (wegen des Gerichts) keine Angst zu haben, und sie werden (nach der Abrechnung am jüngsten Tag) nicht traurig sein. 278-Ihr Gläubigen! Fürchtet Allah! Und verzichtet auf das, was noch übrig ist an Zinsen, wenn (anders) ihr gläubig seid! 279-Wenn ihr (es) nicht tut, dann sei euch Krieg angesagt von Allah und seinem Gesandten! Wenn ihr euch jedoch bekehrt (und auf weiteres Zins nehmen verzichtet), steht euch euer (ausgeliehenes) Kapital (als Eigentum) zu, so dass weder ihr Unrecht tut (indem ihr Zins nehmt) noch euch Unrecht getan wird (indem man euch um euer Kapital bringt).

 

Diese Ayats etwas näher erklärt:

„Diejenigen, die Zins nehmen, werden (dereinst) nicht anders dastehen als wie einer, der vom Satan erfasst und geschlagen ist (so dass er sich nicht mehr aufrecht halten kann). Dies (wird ihre Strafe) dafür (sein), dass sie sagen: "Kaufgeschäft und Zinsleihe sind ein und dasselbe." Aber Allah hat (nun einmal) das Kaufgeschäft erlaubt und die Zinsleihe verboten.

Einer, der Zins nimmt, wird also gleichgestellt mit einem, der mit Dschinn Kontakt aufnimmt. Am jüngsten Tag wird er von Anfällen geschüttelt werden, ähnlich denen der Epileptiker, und er wird weder stehen noch sitzen können! Und sie sagen noch: Zins nehmen ist gleich wie Handel, wo Allah doch ganz klar sagt: Handel ist Halal, Zins ist Haram!

 

„Und wenn zu einem eine Ermahnung von seinem Herrn kommt (wie z.B. die, das Zins nehmen zu unterlassen) und er dann aufhört (zu tun, was ihm verboten wurde), so sei ihm (belassen), was bereits geschehen ist! Und die (letzte) Entscheidung über ihn steht bei Allah. Diejenigen aber, die es (künftig) wieder tun, werden Insassen des Höllenfeuers sein und (ewig) darin weilen.“

Ab sofort gilt das, was in diesem Vers steht – es ist nun ganz klar deklariert! Allah sagt auch, Er werde das Zinsvermögen zerstören, egal wie viele Millionen man anscheffelt – es gibt keine Baraka (Segen) auf Zinsen! Will man Geld ausleihen, so leiht man für das Wohlgefallen Allahs, und nicht aus Habgier und Wucher!

 

„Ihr Gläubigen! Fürchtet Allah! Und verzichtet auf das, was noch übrig ist an Zinsen, wenn (anders) ihr gläubig seid!“

 Gebt es weg – an irgend jemanden Armen, aber erwartet keine Sadaqa – so wird Allah euer Vermögen segnen und vermehren!

 

„Wenn ihr (es) nicht tut, dann sei euch Krieg angesagt von Allah und seinem Gesandten!“

Schaut in der Welt herum – Allah hat wahrhaftig dem Zins den Krieg angesagt! Überall auf der Welt – auch in muslimischen Ländern – wird mit Zins gehandelt!

 

Es sind sehr aussagekräftige Ayats – es braucht eigentlich keine weiteren Erklärungen! Auch nicht die des grössten Scheichs!

Folgende Geschichte handelt von Utman Ibn ‘Affan, einem Gefährten des Propheten (sas):

Als die muslimischen Auswanderer nach al-Madina kamen, hatten sie am Anfang grosse Schwierigkeiten, Trinkwasser zu bekommen. Es gab zwar einen Brunnen, aber der gehörte einem Juden. Er wollte den Auswanderern nicht erlauben, Wasser daraus zu schöpfen. Da sagte der Prophet (sas): „Wer kauft diesen Brunnen für die Muslime? Allah wird ihn mit einem Quell im Paradies belohnen.“ Da kaufte Utman den Brunnen für 20'000 Dirham und übergab ihn den Muslimen zur freien Benutzung. Als dann die Muslime zahlreicher wurden, war die Moschee des Propheten (sas) zu klein für sie. Der Prophet (sas) fragte: „Wer gibt Geld für die Erweiterung der Moschee?“ Wieder war es Utman, der half. Er kaufte das angrenzende Grundstück für die Erweiterung hinzu. Im Jahre 9 n.H. erreichten den Propheten (sas) Berichte, dass der Kaiser von Byzanz Vorbereitungen für den Kampf gegen Al-Madina treffe. Das beunruhigte die Muslime sehr, und der Prophet (sas) begann, Gegenmassnahmen zu ergreifen und rief das Volk zu Spenden auf. Utman gab 1000 Kamele, 50 Pferde und 1000 Goldstücke. Der Prophet (sas) betrachtete das Aufgehäufte Gold und erklärte: „Was Utman von nun an auch tut, es wird ihm keinen Schaden bringen.“

 

Sura al- Baqara 261-Diejenigen, die ihr Vermögen um Allahs willen spenden, sind mit einem Saatkorn zu vergleichen, das sieben Ähren (aus sich) wachsen lässt, mit hundert Körnern in jeder Ähre. Allah vervielfacht (den himmlischen Lohn), wem er will. Und Allah umfasst (alles) und weiss Bescheid.

 

Riba – Wucher – ist auch eine Frage der Moral. Um unsere Brüder und Schwestern zu schützen, sollte man sie informieren, was mit Leuten passiert, die Zins nehmen. Der Islam – und das Leben – ist eine Frage der Moral, und nicht des Materialismus.

 

Hadith: Jeweils am Morgen fragte der Prophet (sas) seine Gefährten, ob jemand einen interessanten Traum gehabt hätte. Eines Morgens wusste keiner einen Traum, das sagte der Prophet (sas): „Heute hatte ich einen Traum, ich will ihn euch gerne erzählen“(wenn Propheten träumen, ist es eine Eingebung):

„Ich träumte, ich wurde von zwei Engeln (Dschibril und Michael) in die heilige Stadt Jerusalem gebracht, um verschiedene Dinge zu sehen:

Ich sah zwei Personen, eine sass, die andere stand. Der Stehende hatte ein Stück Eisen, ähnlich dem des Schmiedes, er nahm dieses Eisen und hielt es ins Feuer, dann fuhr er dem Sitzenden mit dem heissen Eisen in den Mund und riss ihm zuerst die rechte Seite heraus, dann die linke. Die Wunden schlossen sich wieder, und das Ganze begann von vorn. Ich fragte: Wer ist das? Man antwortete: Geh weiter, geh weiter!

 

Wir kamen zu zwei Männern, einer stand und der andere lag unter ihm. Der Stehende warf nun dem Liegenden einen Felsblock auf den Kopf, so dass der Kopf zersprang, der Kopf wurde wieder ganz, und alles begann von vorn. Ich fragte wieder: Wer ist das? – Man antwortete wieder: Geh weiter!

 

Dann kamen wir an einen grossen Ofen mit einem Loch. Darin waren viele Menschen, die verbrannten. Sie wollten heraus, aber das Loch war viel zu klein, und sie konnten nicht raus. Ich fragte wieder: Wer ist das? Die Antwort: Geh weiter!

 

Dann kamen wir an einen Fluss, der statt Wasser Blut führte. In der Mitte des Flusses schwamm ein Mann, der wollte ans Ufer. Ein anderer stand am Ufer, und jedesmal, wenn der Schwimmende fast am Ufer war, warf er ihm Steine in den geöffneten Mund, so dass er wieder ins Wasser zurück fiel, und auch das wiederholte sich ständig. Ich fragte wieder: Wer ist dieser? – Antwort: Geh weiter!

 

Wir kamen an eine grüne, weite Wiese. In der Mitte stand ein grosser Baum, darunter befand sich ein alter Mann mit vielen Kindern.

Die Engel sprachen: Nun wollen wir dir erklären, was du gesehen hast:

Das erste zeigte einen Lügner – das ist die Strafe der Lügner

Das  zweite ist die Strafe des Wissenden, der sein Wissen, dass er von Allah bekommen hat, nicht anwendet.

Das dritte ist die Strafe der Ehebrecher

Das vierte sind Leute, die Zins nehmen

Das fünfte, der alte Mann auf der Wiese, das ist der Prophet Ibrahim (as) mit Kindern, die im Kindesalter gestorben sind.

 

Das ist nur ein kleines, grosses Detail, das zeigt, dass Leuten, die Zins nehmen, am Schluss nur Steine im Munde bleiben in einem Blutfluss!

 

Ein weiterer Hadith:

Ein Gefährte sagte: Der Prophet (sas) verbot (verdammte) folgendes:

-         Geld aus Kauf und Verkauf von Hunden – 3 Ausnahmen: Jagdhund, Hofhund (Wachhund),      „Landwirtschaftshund“

-         Kauf und Verkauf von Blut (früher verkaufte man das Blut von Kamelen)

-         Meidet die Tätowierer und die sich Tätowierenden

-         das Zins nehmen

-         Bildhauer (herstellen von Skulpturen von Menschen und Tieren)

 

Vermeidet die 7 grössten Sünden: 1. Schirk (= Allah Götter beigesellen)

                                                    2. Zauberei

                                                    3. Morden

                                                    4. Zins nehmen

                                                    5. Geld der Waisen nehmen

                                                    6. Desertieren eines echten Krieges (Dschihad)

                                                    7. Unschuldige Frauen denunzieren/beschimpfen

                                                   

Riba ist ein sehr wichtiges Thema, die heutigen Kriege drehen sich nur um das Geld, die grossen Weltbanken beherrschen die Welt. Fänden wir ein besseres System, hätten wir auch diese Kriege nicht!

 

Bevor wir in die Tiefe gehen, Auszüge aus einer Fatwa[1] des Muftis[2] der Universität von Al-Azhar/Kairo, denn gewisse Scheiche erlaubten den Zins. Diese offizielle Fatwa beantwortet alle Fragen dieses Themas, sie ist aus dem Jahre 1965 und wurde vom damaligen Mufti der Al-Azhar bestätigt (dieser Scheich starb letztes Jahr, aber diese Fatwa ist nach wie vor gültig).

Vor dem Lesen dieser Fatwa noch folgender Hinweis: Wir versuchen, generell zu sprechen. Aber es gibt Abweichungen, d.h. man hört vielleicht, ein Scheich habe gesagt, Zins sei halal – und schon ist man bereit, das zu glauben, weil es das einfachste ist. Doch man sollte nicht das Einfache bevorzugen – das ist gefährlich. Imam Ali sprach: Jemand, der sich der Fatwa aussetzt, ist nahe beim Höllenfeuer, denn Halal und Haram kommen nicht vom Propheten (sas), sondern von Allah. Glaubt man aber nun jedem, der es so sagt, wie man es selber gerne hätte, weil es einfacher ist, so muss man sehr aufpassen, dass man nicht im Höllenfeuer landet!

 

Die Frage, die zu dieser Fatwa führte, war die eines jungen Bangalen (aus Bangladesch). Er schrieb: „Ich arbeite in einer Bank in Kuwait, nun las ich in einer Zeitung, die Al-Azhar habe eine Fatwa herausgegeben, in der stand, dass Zins Halal sein, und ein ägyptischer Kollege hätte ihm das bestätigt. Die Frage ist nun: Ist das für mein Land und meine Landsleute nun wirklich erlaubt? Darauf fand eine Konferenz islamischer Gelehrten zu diesem Thema statt (1965), und diese beschlossen folgendes:

 

(Auszugsweise nur das Wichtigste):

1.      Alle Zinsen sind Riba – das heisst Haram. Sei es nun zum investieren oder „konsumieren“. Die Basis ist der Koran und die Sunna – einstimmige Fatwa

2.      Ob diese Riba-Verdoppelung nun viel oder wenig ist – egal, es ist Haram! Der Koran sagt das ganz eindeutig in der Sura al-’Imraan.

3.      Kreditgeben wie eine Bank, mit Zinsen, ist Haram, für den Geber wie auch für den Nehmer – ausser bei absoluter Notwendigkeit (siehe Fragen). Aber egal – ob Bedürfnis oder Notwendigkeit – es ist und bleibt Haram!

 

Was bedeutet der Zins/die Verdoppelung? Egal, ob es materiell ist oder nicht – es ist verboten, darin sind sich alle Rechtsgelehrten einig. Diese Fatwa gilt eigentlich für alle Religionen! Wenn sich diese nun nicht mehr danach richten, so müssen wir Muslime versuchen, andere Lösungen für unsere Geldgeschäfte zu suchen.

 

Die Banken funktionieren auf folgender Basis:

1. Akt: Die Leute geben ihr Geld der Bank, und diese gibt dafür Zins.

2. Akt: Die Bank nimmt dieses Geld und leiht es anderen aus – und nimmt dafür aber mehrfachen Zins! Die Bank gibt 4% - und nimmt aber bis zu 14%! Das ist Wucher – die Bank allerdings nennt es „Gewinn“ – das ist absolut verboten!

 

Auch Kredite mit Konditionen sind einstimmig verboten – das haben auch alle Gefährten des Propheten (sas) einstimmig bestätigt! (z.B. ich gebe dir 100 - du gibst mir dafür aber 120 zurück, das ist auch Riba!)

 

Nimmt man von jemand 100 und gibt ihm als Geschenk mehr zurück – das ist erlaubt!

Der Prophet (sas) lieh z.B. ein Pferd aus, und gab es mit einem Geschenk zurück, aus Dankbarkeit! Gibt man freiwillig etwas mehr zurück – das ist halal.

 

Bankzinsen und Bankinteressen sind Haram. Die Al-Azhar sagt: Zinsen waren verboten – und bleiben verboten!

 

Der Islam nennt zwei Arten von Zinsen:

 

1.      Kredit auf Zinsbasis

2.      Der Prophet (sas) hat folgendes verboten (Hadith): Tauschen/handeln von Gold mit Gold, Silber mit Silber, Weizen mit Weizen, Hopfen mit Hopfen, Datteln mit Datteln, Salz mit Salz, d.h. gleiche Qualität für mindere Qualität, nicht etwas Wertvolles gegen etwas Wertloses tauschen!

 

Erklärung der 2. Art:

Der Prophet (sas) hat verboten, Gold mit Gold zu tauschen: z.B. 1 kg gebrauchtes Gold gegen ½ kg neues Gold, oder 10 kg letztjährigen Weizen gegen 5 kg diesjährigen Weizen (gilt in dem Sinne für alle obigen Beispiele). Der Prophet (sas) sagte: Kauft und verkauft heute: Der Moment, in dem der Handel abgeschlossen wird, ist enorm wichtig: Z.B.: Jemand kommt und sagt: Ich habe hier 1 kg gebrauchtes Gold – gib mir dafür ½ kg neues: Wird dieser Handel sofort, auf der Stelle getätigt, ist er halal, sagt man aber: In einer Viertelstunde – ist es schon haram, denn dann gleicht es schon Zins (das gleiche gilt mit den anderen oben erwähnten 6 Beispielen).

 

Interessant: Der Moment des Handels ist also entscheidend – handelt man sofort, auf der Stelle ist er halal, wartet man aber, wird er Haram, es ist wie Zins.

 

Die Frage nun: Warum hat der Prophet (sas) diese 6 Beispiele erwähnt? Gold und Silber sind Wertartikel, zum Kaufen und Verkaufen gedacht. Weizen, Hopfen, Datteln und Salz sind Lebensmittel, die man braucht, und man kann sie alle lagern. Alle 6 sind wichtig fürs Leben! Das heisst, es sind Grundnahrungsmittel. Reis z.B. hat die gleichen Eigenschaften – und wird auch gleich behandelt. Gilt dies nun auch für Bananen? Kann ich 10 kg frische Bananen gegen 5 kg alte Bananen eintauschen? Ja, denn Bananen sind nicht lagerfähig, und sie sind keine Grundnahrungsmittel.

 

Geldwechsel

 

Geldwechsel ist erlaubt, denn er erfolgt im gleichen Augenblick, auch bei einer Bank.

Banküberweisungen haben nichts mit Wechsel zu tun, sie sind auch erlaubt, auch wenn die Überweisung nicht sofort erfolgt.

Ich nehme für jemanden CHF 100.-- mit ins Ausland, übergebe es dort der betreffendem Person und wechsle es auch noch in die Landeswährung, so ist das gut, sofern der Empfänger bereit ist, das Geld in  seiner Landeswährung anzunehmen. Akzeptiert sie das aber nicht, ist es besser, ich übergebe das Geld so, wie ich es bekommen habe, d.h. in unserem Beispiel in Schweizer Franken. 

Sagt aber jemand nur: Gib dem und dem etwas, und der ruft dort irgend eine Person an und sagt: Gib dem und dem etwas, ich gebe es dir dann später – das ist haram! Das Geld muss direkt übergeben werden.

 

Ist es nun erlaubt, wenn ich z.B. nach Marokko reise, bei jemanden zu wechseln, der mir freiwillig mehr gibt, als die Bank, da er die Devisen braucht?  Ganz klar, das ist Halal, denn es ist ein Handel, und beide sind am Schluss zufrieden! Niemand zwingt uns, bei der Bank zu wechseln, wir sind nicht dazu verpflichtet. Die einzige Bedingung ist: Beide müssen zufrieden sein. Ist das aber nun nicht Schwarzmarkt? Das gibt es nicht im Islam, es ist eher „freie Marktwirtschaft“ zu nennen, Schwarzmarkt ist Handel mit gestohlenen Sachen!

 

Besitzt jemand Weizen, und es herrscht eine Hungersnot, und er denkt: Ich bin nun der einzige, der Weizen hat – nun kann ich mehr verlangen, das ist absolut unzulässig,

 

Anvertrautes Geld – darf ich davon nehmen? Eigentlich nein – denn es ist eine Amaana (anvertrautes Gut). Habe ich nun 500 $ anvertraut bekommen, und ich brauche 300 $ für eine Notsituation, so darf ich das. Aber wenn ich das Geld übergebe, muss ich den Empfänger fragen, ob er dieses Geld lieber in Dollar will, wie ich es erhalten habe, oder ob ich es ihm in der Landeswährung auszahlen darf. Will er das Geld nun unbedingt in Dollar, so muss ich es ihm in Dollar auszahlen.

 

Ein Gelehrter wurde gefragt: Muss ich mein ganzes Vermögen versteuern? Ja, es ist nötig, du musst dein ganzes Vermögen Allah zeigen – und Zakat geben. Vor dem Staat aber bist du nicht verpflichtet, wenn der Staat korrupt ist. Du zahlst zum Beispiel Strom – bekommst aber meist keinen, du zahlst für das Telefon, und es geht die meiste Zeit nicht, du bist krank und musst ins Spital – du musst das Essen selber bringen, auch alle Medikamente selber kaufen und sofort bezahlen etc., dann gib lieber Zakat für jemanden, der arm ist und es nötiger hat als du.

In Europa aber sieht es anders aus, dort zahle deine Steuer, denn dort läuft alles: Du hast Strom, das Telefon funktioniert, im Spital musst du nicht erst Blutkonserven kaufen, die Kinder können kostenlos zur Schule! Hast du aber das Gefühl, das System ist auch korrupt, dann musst du nicht bezahlen.

 

Wucher (Riba), Zinsinteressen

 

Bevor wir ins Detail gehen - und es hat viele Details- zuerst nur das Wichtigste, das uns in unserem Alltag betrifft.

 

Negative Folgen von Riba:

 

1.      Moralische Seite

Sura al Baqara, Ayat: 279-Wenn ihr (es) nicht tut, dann sei euch Krieg angesagt von Allah und seinem Gesandten!  Hadith: Zins nehmen hat 74 Stufen – die am wenigsten Schlimmste hat die gleiche Konsequenz wie der Beischlaf des Sohnes mit der Mutter – die am wenigsten Schlimmste! Nimmt jemand Zins, z.B. 150 für 100, so ist er geldgierig, sein Herz wird hart, er vergisst Allah und sich selber, er behandelt „Geldsuchende“ wie Ameisen, er vergisst, dass sie arm sind, er vergisst sich, er vergisst, dass er sterben muss, schlussendlich hat er das Gefühl, er sei wie Allah!

Ob wir diesen Hadith verstanden hätten? Die kleinste Art von Zins wird wie Inzest behandelt. Ist uns klar, was dies heisst? Koran: Wenn ihr (es) nicht tut, dann sei euch Krieg angesagt von Allah und seinem Gesandten! Das sollte uns davon abhalten, Zins zu nehmen und zu verlangen. Das ist nicht die Idee von Scheich Youssef, sondern allgemein.

 

2.      Soziale Seite

Eine Gesellschaft, die nicht aus sozialer Ausgeglichenheit besteht, kann nicht überleben. Der Arme sucht den Reichen um Geld an, der gibt das Geld nur mit Zins, und freut sich auch noch, dass er mit dem Armen Geld verdienen kann. Fazit: Die Armen werden immer ärmer – die Reichen immer reicher. Diese Gesellschaft wird nicht ewig bestehen. Lest die alten Schriften – von all den Zerstörungen! Eine solche Gesellschaft geht früher oder später zu Grunde, denn wenn sie sozial aus dem Gleichgewicht ist, zerstört sie sich selber.

 

3.      Wirtschaftliche Seite – die sichtbarste Seite

Es gibt 2 Arten von Krediten: Konsumationskredit und Investitionskredit.

Konsumationskredit:

Beispiele: Ein Vater hat kein Geld, aber seine Tochter will heiraten; eine unvorhergesehene Operation; oder ein studierender Sohn. Er hat keine Geldmittel flüssig, also nimmt er einen Kredit auf. Damit fängt die ganze Misere erst richtig an, denn der Mann verdient immer noch gleichviel, aber er muss nun auch noch den Kredit abzahlen. Und dann erreicht er den Punkt, wo er nicht mehr weiter zahlen kann – und wird betrieben. Jetzt ist er noch viel schlimmer dran, denn nun werden ihm auch noch verschiedene Sachen verpfändet, und das Unglück ist noch grösser geworden. Darum: Haltet euch an die Worte im Koran: Wenn ihr (es) nicht tut, dann sei euch Krieg angesagt von Allah und seinem Gesandten!

Man kann nicht sagen, dass das nicht stimmt – überall hört man von Betreibungen, die mit einem Kredit begannen – und im totalen Zusammenbruch endeten.

 

Investitionskredit

Die Bank gibt Geld für Händler und Firmen, die ihre Geschäfte damit ausbauen. Weisheit des Islam: Die Händler werden dem Risiko ausgesetzt – und nicht der Willkür der Geldgeber! Denn dem Geldgeber ist es egal, wie die Firma läuft, er will nur sein Geld zurück, mit Zins und Zinseszins, egal, ob die Firma gerade in finanziellen Schwierigkeiten ist. Der Islam aber will genau das Gegenteil: Der Händler soll sich stets bewusst sein, dass er gewinnen oder verlieren kann.

Es gibt eine generelle Regel: Geld kreiert kein Geld – Geld ist allein anvertrautes Gut von Allah. Natürlich gehört Geld uns, aber eigentlich gehört es – wie alles – Allah! Geld sollte sich nur durch die Wirtschaft vermehren, Geld sollte sich nicht durch Geld vermehren, so dass es möglich ist, dass ein ganzes Land nur von Milliardären regiert wird. Sie haben das sagen – es fehlte nur noch, dass sie bestimmen können, dass die Sonne scheint oder dass es regnet........

Konsequenz: Arbeit ist der einzige Weg, reich zu werden. Heute sagen vielleicht viele Muslime, dass das in der heutigen Zeit nicht mehr stimmt, aber wir reden vom Islam, nicht von der Zeit.

Jemand besitzt z.B. eine Million und er will von diesem Geld profitieren. Er legt das Geld bei einer Bank an, mit 5% Zins. Nach einem Jahr hat sich die Million vermehrt, der Mann aber arbeitet nichts mehr, er lebt von diesem Zins. Was hat er gemacht? Nichts! Der Islam sagt: Arbeite mit diesem Geld, eröffne eine Fabrik, einen Laden, gib anderen Muslimen Arbeit! Es sollte eine Hierarchie von oben nach unten entstehen. Durch diese Fabrik können vielleicht 20 Leute arbeiten, d.h. 20 Familien können sich ernähren! So hilft der Reiche dem Armen. Zins ist etwas für die Schwachen!

Du kaufst ein Auto für Fr. 1000.--, und du kannst es verkaufen für Fr. 5000.-- - Al-hamdu li-llah – wenn der Käufer bereit ist, soviel zu zahlen, dann ist das dein Gewinn und es ist Halal. Man kann niemanden zwingen, soviel zu zahlen.

Die Händler von Medina kamen zum Propheten (sas) und sagten zu ihm: „O Prophet, mach du uns die Preise.“ Er antwortete: „Ich mache sie nicht – Allah macht sie!“

Ein Reicher kann z.B. einem Armen einen günstigeren Preis machen – er kann die Preise selber bestimmen und sieht, ob die Leute kaufen oder nicht (Ausnahme: Die Grundnahrungsmittel).

 

Zins ist das einzige Mittel, den Graben zwischen Reich und Arm zu vergrössern, zwischen der Gruppe der Reichen und der Masse der Armen!

 

Der Muslim ist verpflichtet, Zakat zu zahlen – die Zakat ist obligatorisch! Zakat ist keine Steuer, das Geld soll verteilt werden; für gegenseitige Hilfe. Dies ist auch ein Grund, warum der Islam die Zakat eingeführt hat. Aber hier in Europa wird der Graben immer grösser. Das Sozialamt springt wohl ein, aber bei einer Krise- wo wird zuerst gespart? – Bei den Armen!

 

Was passiert z.B. zur Zeit in Russland (Herbst 98)? Innerhalb eines Tages haben sich die Preise verhundertfacht!

Stellen wir uns vor: Heute kostet eine türkische Wurst Fr. 4.--, morgen müssen wir auf einmal 400.-- dafür bezahlen! Dem Reichen ist das egal – aber den Armen trifft es hart!

Die Konsequenz des Zinses: Die Gruppe der Reichen bildet eine Lobby (Interessengruppe), sie finanzieren die Abstimmungs- und Wahlkampagnen, haben Einfluss auf unsere Gesellschaft und beeinflussen die Politik.

Könnte eine Familie jemanden unterstützen, wäre das gut für sie, denn dann würde der Staat etwas für die Familien unternehmen!

Nehmen wir das Beispiel Christoph Blocher: Er hetzte gegen einen EU-Beitritt, doch eine Studie belegt: Welche Schweizer Unternehmungen handeln mit dem Ausland? Blochers Firmen! Bei einem EU-Beitritt wäre er nicht mehr der einzige, er würde dann auch weniger am Zoll verdienen – es gibt noch weitere subtile Konsequenzen. Zur Beendigung dieses Kapitels: Der militärische Kolonialismus ist zu Ende – aber nun haben wir einen wirtschaftlichen Kolonialismus. Reiche Länder geben gerne und grosszügig Kredite, die Länder verschulden sich immer mehr, schlussendlich kommt die FLI, die Weltbank. Die gibt dann Geld und verlangt dafür Petrol, Gewinne aus dem Tourismus (Hotels etc.), Boden, Minen etc. Wem gehören die afrikanischen Länder????

 

Unterschied zwischen dem Akt des Kaufes (Handel) und Riba (Zins)

 

Handel: Man kauft oder verkauft Waren und Material, man gibt Geld und bekommt dafür etwas, oder man nimmt Geld und gibt dafür etwas.

 

Zins: Erhöhung des Geldes ohne Materie, d.h., Verkauf und Kauf fallen weg, das Geld erhöht sich selber, ohne dass etwas dazwischen ist, ohne dass wir etwas tun dafür.

 

Eine andere Definition, um den Unterschied besser zu verstehen:

Handel = Tausch – man tauscht Geld gegen Ware, oder Ware gegen Geld.

Zins = Methode, aus Geld noch mehr Geld zu machen („selber Geld gebären“), ohne dass ein Produkt dazwischen steht.

 

Hat jemand Ware oder Sachen, ist er der Verkäufer, er muss etwas tun, um eine Ware zu verkaufen, er kann dabei verlieren oder gewinnen, es ist nicht sicher, dass er dabei gewinnt, also muss er sich bemühen, seine Sachen zu einem guten Preis zu verkaufen.

Ein Zinsnehmer aber macht gar nichts, er kann nichts verlieren, er kann nur gewinnen, die Zeit lässt ihn gewinnen.

 

Frage: Gibt man jemanden Geld zum investieren und nach einiger Zeit bekommt man das Geld mit Gewinn zurück. Ist das Halal? Man sitzt ja auch nur zu Hause und macht nichts. Ja, es ist halal, denn man hat etwas getan mit dem Geld, hat es dem Risiko ausgesetzt, denn bei einer Investition kann man nicht nur gewinnen, man kann auch verlieren, man hat sein Geld zur Verfügung gestellt, man hat sich auf ein Abenteuer eingelassen und steht selbst mittendrin. Gibt man aber das Geld, und es wird einem gesagt, du bekommst davon einen bestimmen Betrag, es ist kein Risiko dabei, dann wird es Haram.

Alle Arten von Krediten, die Gewinn bringen, materiell oder moralisch (wie z.B. spirituell, symbolisch, oder unter Bedingungen) sind Haram.

Leiht man jemanden Geld aus, dafür will man aber dessen Auto für 2 Wochen – das ist haram., denn es ist eine Bedingung.

Oder: Gut, ich leihe dir Geld, aber du musst mich jeden Morgen anrufen und fragen, wie es mir geht – das ist auch haram!

Oder man sagt: Gut, ich leihe dir Geld, aber dafür will ich 2 Wochen in deiner Wohnung wohnen – ist ebenfalls haram.

Alles, was materiellen oder spirituellen Gewinn bringt, ist Haram. Spiritueller Gewinn ist sogar noch schlimmer als materieller.

 

Allah sagt: Wer Kredit für Allah gibt -  Er gibt es einem hundertfach zurück!

 

Die grossen Vorzüge erhält man von Allah, nicht von den Menschen. Zusammenfassend: Alles, was an Bedingungen geknüpft ist, ist Riba – und darum haram! Alle Kreditgewinne, die an Konditionen gebunden sind, sind haram. Gibt man aber freiwillig etwas mehr zurück, so ist es halal. Du leihst z.B. deiner Schwester Geld und sie gibt es dir nach einem Monat mit einem Geschenk (Parfum, Geld) zurück, das ist halal, denn es ist freiwillig und nicht an eine Bedingung geknüpft. Es ist eine gute Geste und absolut halal für beide Seiten.

 

Hadith: Wer einem etwas Gutes tut, dem soll man dankbar sein. Der Prophet (sas) selber hat immer mehr zurückgegeben, wenn er von jemanden etwas ausgeliehen hat., denn der, der ausleiht, hat etwas Gutes getan, also darf ich ihm auch etwas Gutes tun in Allahs Namen und ihm mehr zurückgeben.

 

Weiterer Punkt: Ich leihe Geld aus, und kann es nicht zurückzahlen, z.B. Fr. 1000.--. Ich gehe nun zum Ausleihenden und sage ihm: Du, ich kann es nicht zurückzahlen, aber ich kann dir Fr. 600.-- geben, willst du diese 600.--, den Rest kannst du mir ja schenken – das ist haram, sagen die meisten Gelehrten, denn der, der geliehen hat, gewinnt dabei.

Sagt aber der Ausleihende: Ich sehe, du kannst mir mein Geld nicht zurückzahlen, gib mir was du hast, z.B. die Fr. 600.--, die du hast, den Rest schenke ich dir, dann ist es halal, denn der Ausleihende verzichtet freiwillig – und beide sind sich einig!

 

 

Abzahlungskauf (Ratenzahlung)

 

Erlaubt:

-         Ich bezahle, bekomme dafür meine Ware und nehme sie mit

-         Ich bezahle die Hälfte in bar, nehme die Ware mit und den Rest zahle ich im nächsten Monat

-         Ich nehme die Ware mit und zahle jeden Monat einen Teilbetrag, bis sie abbezahlt ist

Alle diese Beispiele sind halal.

 

Beispiel: Ich will ein Auto kaufen für Fr. 10.000.--. Gut ist, wenn ich es bar zahle es und gleich mitnehme. Habe ich aber das Geld nicht, vereinbare eine Zahlung in Raten und nehme das Auto mit, muss aber schlussendlich

Fr. 12.000.-- bezahlen, ist das nun haram oder halal? Es ist halal, so jedenfalls die Meinung der Mehrheit der Gelehrten. Der Autoverkäufer gibt das Auto, aber er hat das Geld noch nicht, d.h. der Händler gibt seine Ware, aber hat sein Geld noch nicht, er kann nicht weiter investieren damit und hat dabei einen Verlust – dafür darf er mehr verlangen, denn der Autokäufer hat sein Auto und kann es voll nutzen!

 

Kommt nun aber ein 3. Element dazwischen, d.h. eine Bank gibt die Fr. 10.000.--, und ich zahle dann an die Bank (z.B. Aufina) und die Bank zahlt dem Autoverkäufer das Auto, dann wird es haram, denn ich muss ein Bankformular unterschreiben, dass ist, wie wenn ich einen Kredit aufnehmen würde.

Kaufe ich aber Möbel z.B. bei Conforama, und zahle sie in Raten, das ist halal, denn es ist kein 3. Element dazwischen.

 

Alles, was „professionelle“ Ratenzahlungen mit Bankbeteiligung sind – auch privat über Vermittler – sind haram!

 

Pfand: z.B. Hauskauf gegen Garantie – Man gibt mir Geld, dafür gebe ich das Haus als Garantie – das ist halal.

 

Gelten in nichtislamischen Ländern die gleichen Regeln wie in islamischen?

 

Ein grosses Detail ist die Frage, ob die Bedeutung von Zins in islamischen oder nichtislamischen Ländern gleich ist, ob die Regeln die gleichen sind.

 

Die Rechtsschule von Abu Hanifa hat folgende Ansicht: Es gibt islamische Länder und es gibt „Kriegsländer“ (gemeint sind damit die nichtislamischen Länder). Zins in nichtmuslimischen Ländern zwischen Muslimen und Nichtmuslimen ist erlaubt, also halal, basierend auf folgenden Worten eines Gelehrten: Riba zwischen Muslimen und Nichtmuslimen in nichtmuslimischen Ländern ist erlaubt. Das ist nur die Meinung der Rechtsschule des Abu Hanifa, die als einzige diese Meinung vertritt. Alle anderen Gelehrten und Rechtsschulen sagen, Riba ist überall, an jedem Ort zwischen Himmel und Erde, im Meer oder Gebirge, verboten, ohne Ausnahme, denn die Worte des heiligen Buches, des Koran, gelten überall.

Die Erklärung ist ganz einfach:

1.      Der heilige Text verbietet es, dort werden keine Orte etc. erwähnt, also gilt es überall, es ist und bleibt haram.

2.      Schieben wir den heiligen Text auf die Seite, nur weil eine Rechtsschule so spricht?

3.      Zins gehört unter die 7 schlimmsten Sünden, nämlich:

                                                   

1.    Schirk (= Allah etwas beigesellen)

2.    Zauberei

3.    Morden

4.    Zins nehmen

5.    Geld der Waisen nehmen

6.    Desertieren eines echten Krieges (Dschihad)

7.    Unschuldige Frauen denunzieren/beschimpfen

 

Soll das nun heissen, dass all diese Aufzählungen in nichtmuslimischen Ländern erlaubt sind? Die Antwort ist ganz klar: Nein! Und Riba gehört in diese Gruppe, das ist auch ganz klar! Sonst wären wir wie die Juden, die unter sich auch keinen Zins verlangen, sie werden dafür ja auch im Koran kritisiert.

 

Für uns sollte ganz klar sein: Wir folgen der Mehrheit der Meinungen, die Riba überall als verboten betrachten.

Denn es ist auch noch folgende Frage zu beantworten: islamisches Land – Kriegsland (nichtislamisches Land):

1.      Wo ist das, islamisches Land? Gibt es heute irgendwo einen islamischen Ort, wie es der 1. Gelehrte deklarierte? Islamisches Land, das wäre ein Land, wo islamisches Recht herrscht, wie zur Zeit des Propheten (sas). Doch der Scheich kann uns in der heutigen Zeit kein einziges Land nennen, das diesen Namen verdient, demzufolge kann es auch kein „Kriegsland“ geben!

2.      Finanzieller Weltmarkt – auch in islamischen Ländern gibt es viele Filialen, diese haben das ganze finanzielle Geschehen in der Hand, und das ganze Land hängt davon ab, und kann in den Ruin absinken. Finanzieller Weltmarkt, wo die Grenzen verwischt werden zwischen islamisch und nichtislamisch!

3.      Der Islam hat keinem Land den Krieg erklärt, aber er hat dem Zins den Krieg erklärt. Allah und sein Gesandter (sas) haben dem Zins den Krieg erklärt, und der findet heute auf der ganzen Welt statt!

 

 

Die Bank

 

Das Wort Bank existiert im Arabischen nicht. Die erste Bank entstand in Venedig (Italien), im 10./11. Jahrhundert. In islamischen Ländern war die erste Bank in Ägypten, Anfang dieses Jahrhunderts, als das otmanische Reich zusammenfiel. Die Geschäfte der Bank lassen sich in 2 Gruppen teilen:

 

Die Bank bietet gewisse Serviceleistungen an: Sie erledigt Überweisungen, Zahlungsaufträge, Testamentarische Aufträge etc., diese Servicearbeiten sind halal, sie darf auch etwas verlangen für ihre Arbeit (Spesen etc.), das ist absolut halal. 

 

Investitionen, Geldanlagen mit Zins: Ich gehe z.B. zur Bank und gebe mein Geld zur Aufbewahrung, und bekomme dafür 4% Zins. Mein Nachbar braucht am gleichen Tag die gleiche Summe Geld, geht zur Bank und nimmt einen Kredit auf. Möglicherweise wird ihm genau mein Geld ausbezahlt, aber er muss dieses Geld mit 10% Zins zurückzahlen. Das ist Riba, Wucher, und absolut haram, denn die Bank nimmt 6% mehr Zins als das sie gibt! Die Bank investiert nie mit eigenem Geld, sondern nur mit Fremdgeld, so hat sie selbst kein Risiko und verdient nur dabei. Die Banken leben von den Krediten, dass ist ihr grösster Gewinnfaktor!

Obligationen: Man gibt der Bank Geld für 10 Jahre, dafür bekommt man höheren Zins. Aber ich kann während dieser Zeit kein Geld abheben, bekomme jährlich meinen Zins, und nach 10 Jahren erhalte ich mein Geld zurück.

Laufendes Konto (gedacht als Geldanlage): Man kann das Geld zurücknehmen, wenn man will, und bekommt dafür Zins.

Vom islamischen Standpunkt sind diese Geschäfte mit Zins verbunden, und darum haram,

 

Sparkonto: Wenn man Geld abheben will, muss man es mit Ausweis an einem Schalter abholen, an bestimmte Konditionen gebunden, z.B. kann ich nur einen bestimmten Betrag auf einmal abholen. Das ist auch haram.

 

Kreditbriefe: Man will etwas kaufen bei einer Firma. Diese fragt, ob man solvent ist. Zahlt man mit Checks, wird gefragt, ob diese auch gedeckt sind. Oder die Bank schreibt einen Kreditbrief. Können wir nach der angegebenen Frist nicht zahlen, geht die Firma zur Bank und holt das Geld dort. Die Bank kommt dann natürlich auf mich, um bei mir das Geld zu holen und verlangt dann natürlich Zins. Das ist im haram.

 

Institution Bank

 

Frage heute: Ist es den Muslimen erlaubt, die Bank für das tägliche Leben zu nutzen? Antwort: Ja, denn

 

1.      Gibt es hier in Europa keine islamische Bank. Hat es aber eine islamische Bank, wie z.B. in den arabischen Emiraten, Sudan, Saudi-Arabien, Bahrain oder Golfstaaten, teils auch in England und USA, muss man sein Geld auf diesen Banken anlegen. Gibt es die aber nicht, dann eine andere Bank.

2.      Leben wir hier ohne islamisches Gesetz, wir sind an das jeweilige Landesgesetz gebunden. Das islamische Gesetz ist riesig, Riba ist nur ein Teil davon, aber ein gewichtiger. Wenn es so ist, dass man unter Schwierigkeiten lebt, dann erlaubt Allah Ausnahmen.

3.      Die Muslime haben unterschiedliche Arbeiten und Einnahmen, und man kann den Leuten nicht raten, es unter dem Kopfkissen zu verstecken, das Risiko wäre zu gross. Solange es keine islamische Bank gibt an dem Ort, wo wir leben, ist es erlaubt, das Geld bei anderen Banken anzulegen.

 

Aktien

 

Was ist eine Aktie?- Eine Firma verkauft einen Teil von seinem Unternehmen, z.B. 40%, in kleinen Teilpaketen, den Aktien. Hat die Firma z.B. ein Gesamtvermögen von 20 Millionen, verkauft sie nun z.B. die Hälfte in Aktien zu je Fr. 2000.--. (Aktuelles Beispiel: die Swisscom). Kauft man nun eine Aktie, z.B. von Fr. 200.--, ist man Aktionär. Man bekommt ein Papier und kann damit an die Börse gehen und Geld verdienen. Ist das halal oder haram? Grundsätzlich halal, aber es gibt einige Bedingungen: Verboten sind Aktien von Geschäften, die mit verbotenen Sachen handeln oder sie herstellen, wie Brauereien, Banken, die Wucher betreiben etc.

 

Mit den Aktien darf man nicht spekulieren (Beispiel UBS, die in wenigen Monaten einen Verlust von 900 Mio. hatte). Bei Spekulationen kommen Kauf/Verkauf nur auf dem Papier zustande, d.h. sie werden nicht richtig verkauft. Eine Aktie kostet 100.-- ich nehme sie (ich „nehme“ sie aber nicht wirklich). Bei Börsenschluss zeigt sich dann, ob die Aktie zieht, steigt sie, wird sie genommen, z.B. ist dann der Wert 120.--, und man bekommt einen anteilmässigen Gewinn von vielleicht 10.--. Umgekehrt kann sie aber auch sinken, d.h., sie ist nur noch 80.-- Wert, kauft man sie dann nicht, verliert man alles (der Inhaber der Firma verliert aber dabei nichts). Spekulationen sind grosse Risikogeschäfte.

 

Aktien sind grundsätzlich halal. Aber viele Firmen, die mit Aktien handeln, finanzieren sich auch mit Krediten, d.h. sie geben Aktien aus und nehmen trotzdem zusätzlich Kredite auf, so dass wir doch wieder mit haram in Verbindung kommen.

Also kann man sagen: Aktiengeschäfte sind generell halal, aber mit vielen Fragezeichen!!!!

 

Leasing

 

Leasing ist etwas sehr kompliziertes, und es gibt viele Variationen. Nachstehend zwei Grundvarianten:

 

1.      Leasing-Operating (Operatives Auslehnen/Miet-Ausleihe). Man mietet zum Beispiel ein Auto oder ein Haus. Das Auto/Haus gehört nach wie vor dem Besitzer, er ist verantwortlich für alle Instandsetzungs-Arbeiten, Verkehrsabgaben, Strom etc. Der Mieter zahlt nur eine  Miete, und hat keinerlei Verantwortung dabei. Diese Art von Leasing ist halal. Beispiel: Jemand hat z.B. ein Warenhaus, und er vermietet die Eingangshalle an einen Bonbonverkäufer. Dieser verkauft dort seine Zeltli, alles andere, elektrisch, Heizung etc. kümmert ihn nicht, das übernimmt der Warenhausbesitzer, er zahlt nur einfach seine Miete. Diese Art von Leasing ist heute sehr selten.

2.      Finanzielles Leasing. Es gibt viele Arten von Leasing, jeder bietet noch bessere Bedingungen an...... Das wohl bekannteste ist das Autoleasing. Jemand will ein Auto kaufen für Fr. 20'000.--, hat aber das Geld nicht. Man vereinbart eine Anzahlung von Fr. 5'000.--, und während z.B. 4 Jahren eine monatliche Rate von Fr. 500.--. Rechnet man alles zusammen, zahlt man am Schluss bis zu doppelt so viel! Zudem gehört einem das Auto nicht einmal, man darf das Auto während des Leasings auch nicht weiterverkaufen, denn es gehört nach wie vor der Garage. Diese Art von Leasing ist haram. Der Prophet (sas) hat verboten, 2 Verträge auf einmal abzuschliessen, es ist absolut verboten! Man fährt 24 oder 48 Monate damit, dann hat man es endlich abbezahlt, aber das Auto selbst hat nicht mehr den gleichen Wert.

 

Dazu noch eine Geschichte: Ein Mann „leaste“ ein Auto. 6 Monate später starb er. Die Witwe konnte nicht Auto fahren und wollte darum den Leasingvertrag auflösen. Die Garage aber beharrte auf dem Vertrag und sagte, das Auto müsse abbezahlt werden. Schliesslich konnte man sich einigen, aber die Garage verlangte Fr. 12.000.--Konventionalstrafe, da der Vertrag nicht eingehalten wurde!

 

Darum: Kaufen und Mieten – diese zwei Sachen dürfen nicht vermischt werden!

 

Kauft man aber auf Raten, so ist das ein Abzahlungsvertrag, auch wenn man am Schluss mehr bezahlt, ist das halal.

 

Das kann Scheich Youssef uns über das Leasing sagen, er rät uns davon ab – entweder wir hören auf ihn oder wir lassen es, letztendlich muss jede selber wissen, was sie machen will.

 

 

Arbeiten in einer Bank

 

Noch einmal zur Erinnerung: Allah verdammt alle, die Riba nehmen oder geben, die Riba schreiben oder bezeugen. Damit ist alles, was mit Riba zu tun hat, haram. Ob man nun einen Kredit auf Zinsbasis aufnimmt, gibt oder auch nur den Vertrag schreibt – alles ist haram und wird gleich bestraft.

 

Es ist das gleiche wie z.B. mit Wein: Das Kaufen, Verkaufen, Trinken, Pressen, Transportieren, Lagern – all dies ist haram! Da Allah Riba verboten hat, ist somit alles, was mit Riba zu tun hat, haram. Darum ist die Arbeit in einer Bank haram, da es auch verboten ist, Verbotenes in irgendeiner Weise zu unterstützen!

 

Das Arbeiten in einer Bank ist haram, oder zumindest zweifelhaft, selbst wenn man selber nichts mit Zins zu tun hat. Jemand, der trotzdem auf einer Bank arbeitet, setzt sich der Gefahr aus, am Jüngsten Tag von Allah bestraft zu werden! Auch sein Verdienst ist haram, ausser er findet keine andere Arbeit. Sobald er aber eine andere Stelle findet, muss er wechseln, auch wenn er weniger Lohn bekommt. Es ist wie mit Alkohol oder Schweinefleisch, das man im äussersten Notfall, wenn man am verdursten oder verhungern ist, und nichts anderes findet, trinken bzw. essen darf.

 

Wenn wir ja sagen zur Arbeit in der Bank, können wir dann zu den anderen Verboten auch ja sagen? Können wir dann also Schweine jagen, Schweinefleisch kochen, in einer Bar arbeiten oder in einer Brauerei? Die Antwort ist ganz klar: Nein! Mit allem, was zum Essen und Trinken verboten ist, darf man sich auch nicht abgeben, deshalb ist auch die Arbeit mit Riba verboten.

 

Darf nun eine Putzfrau in einer Bank putzen oder ist es das gleiche wie in einem Hotel, wo trotz Alkoholausschank gewisse Arbeiten wie Zimmer putzen, Küchenhilfe etc. erlaubt sind, wenn man nicht mit dem Alkohol direkt in Berührung kommt?

Es gibt einen grossen Unterschied zwischen putzen und einem Riba-Vertrag. Aber dennoch verdient die Frau ihr Geld aus einer Haram-Quelle. Es gibt eine allgemeine Regel: Alles, was zu haram führen kann, ist haram und sollte gemieden werden. Es ist nun eine Gewissensfrage, die sich jede Putzfrau stellen muss: Soll sie es auf sich nehmen will oder lieber nicht? Eine Frau, die in einer Bank putzt, verdient mehr als eine, die Schulhäuser putzt, aber es ist besser für sie, weniger zu verdienen, dafür aber halal zu arbeiten.

Im Hotel ist es nicht genau dasselbe. Es geht auf den Ursprung zurück: Die Bank arbeitet auf Gewinn durch Riba, im Hotel ist der Alkohol eine Nebensache, die Gewinne stammen hauptsächlich aus den Übernachtungen.

Der Gläubige muss die zweifelhaften Taten vermeiden, den Verlockungen des höheren Verdienstes widerstehen!

 

Islamische Banken

 

Es gibt islamische Banken, die ohne Riba auskommen. Man findet sie vor allem in Ägypten, Saudi-Arabien, Jemen, Qatar, Bahrain, Oman, Emiraten, Sudan, Pakistan, Persien, sowie auch in den USA und einigen Europäischen Ländern. Ganz bestimmt keine islamische Banken findet man in Marokko oder Tunesien.

 

Die islamischen Bankgesellschaften sind auf 2 Seiten aufgebaut: Geldgeber und Geldnehmer. Es gibt verschiedene Gesellschaftsformen, die aus 2 Parteien bestehen, die einen Vertrag vereinbaren auf freiwilliger Basis. Es gibt einige Gesellschaften im Islam, die 3 bekanntesten sind:

 

Al Ainan ((Pferde)zügel-Gesellschaften).

 

Arbeitsgesellschaft

 

Modaraba-Gesellschaft (keine Übersetzung)

 

In der „Zügelgesellschaft“ teilen zwei Personen das Geld nach einer Vereinbarung. Einer gibt z.B. 60 %, der andere 40%. Bedingungen: Wenn die Gesellschaft Gewinn macht, teilen sie, wie sie es miteinander vereinbart haben, es muss nicht unbedingt so sein wie die Beteiligung. Sie können z.B. vereinbaren, dass derjenige, der

40 % gab, einen Gewinnanteil von 90 % bekommt. Ein allfälliger Verlust aber wird gemäss Kapitalanteil geteilt.

 

In der Arbeitsgesellschaft wird nur die Arbeit zwischen 2 Vertragspartnern geteilt. Der Gewinn wird gemäss einer Abmachung nach % geteilt. Es ist nur eine prozentuale Gewinnbeteiligung möglich.

Zu dieser Gesellschaftsform gibt es zwei Ansichten: Nach der Malikita-Rechtsschule ist dies nur erlaubt für die gleiche Berufsart (z.B. Schreiner mit Schreiner, nicht aber Schreiner/Bäcker). Allenfalls wäre auch eine Verbindung zwischen Schuster/Gerber möglich, die Hand in Hand arbeiten. Die anderen 3 Rechtsschulen allerdings sind der Meinung, es sei auch möglich, dass zwei verschiedene Berufsarten eine Gemeinschaft bilden könnten.

 

Modaraba-Vertrag: Die islamische Bank macht ein Modaraba-Papier. Zuerst wird ein Vertrag festgesetzt, dann die Modaraba-Bedingungen.

Was ist nun ein Modaraba-Vertrag? Einer hat z.B. das Kapital, der andere arbeitet damit. Gibt es Gewinn, wird dieser nach Vereinbarung geteilt. Gibt es Verlust, muss nur der Geldgeber den Verlust tragen, sofern der Geldnehmer kein grobes Verschulden trifft. Der Arbeiter muss den Verlust nicht tragen, wenn er gut gearbeitet hat, nach Abmachung mit dem Geldgeber. Verkauft oder handelt er aber mit etwas, dass im Vertrag nicht enthalten ist, muss er einen allfälligen Verlust mittragen. Der Geldgeber hat das sagen. Will der Nehmer etwas machen, was nicht vereinbart ist, muss er zuerst beim Geldgeber Rückfragen, ob er das darf!

 

Modaraba ist die einzige Alternative, die man hat im Islam zur Bank. Eine Übersetzung des Wortes Modaraba ist nicht möglich, das Wort komm von „darb“, (Reise), d.h. man gibt jemanden Geld, und der „reist“ damit.

 

Für einen Modaraba-Vertrag braucht es zwei Elemente: Jemand, der Geld hat und jemand, der mit dem Geld arbeiten will. Ein allfälliger Gewinn wird nach Abmachung geteilt (in Prozenten). Bedingung: Der Geldnehmer muss das Geld gut investieren und gut damit arbeiten. Gibt es einen Verlust, trägt nur der Geldgeber den Verlust, nicht aber der Geldnehmer, wenn der Arbeiter gut gearbeitet hat und ihn keine Schuld am Verlust trifft. Hat er aber fahrlässig gehandelt, dann ist er auch schuldig – und muss den Verlust mittragen.

 

Es gibt 2 Arten von Modaraba:

 

1.      Generelle Abmachung: Man kann irgendwo arbeiten, egal wie, wo und was, auf unbestimmte Zeit.

2.      Mit Vorschriften: Einen bestimmten Wirtschaftszweig, in einem bestimmten Land, auf beschränkte Zeit.

 

Man muss persönlich verhandeln, Vertretung ist nicht möglich. Folgende 5 Bedingungen müssen erfüllt sein, damit ein Modaraba-Vertrag gültig ist:

1.      Modaraba-Verträge mit Geld von Kindern, Unmündigen oder geistig kranken Personen sind nicht gültig, man darf nur eigenes Geld geben.

2.      Das Kapital muss in einer Währung sein (£, $, CHF), Häuser, Waren etc. sind unmöglich.

3.      Es muss abgemacht werden, wieviel Kapital gegeben wird, 10.000 oder 20.000, es muss alles in bar gegeben werden, es nicht zulässig, einen Teil zu zahlen und den Rest später zu geben.

4.      Man muss das ganze Geld auf einmal geben, nicht portionenweise.

5.      Das Geld muss den Besitzer wechseln

 

Zur Gewinnverteilung braucht es 2 Konditionen:

1.      Der Gewinn muss fixiert sein in Prozenten, d.h. z.B. 60 : 40 % oder 80: 20 % etc., es nicht zulässig, den Gewinn in  Fixbeträgen festzulegen (z.B. ich gewinne, egal wie hoch der Gewinn ist, Fr. 200.--)

2.      Man kann nicht abmachen: Ich erleide keinen Verlust, sonst wird die Modaraba ungültig.

 

Frage: Muss der Modaraba-Vertrag schriftlich sein?

 

Antwort: Eine gute Frage: Nach dem Koran sollte man Verträge schriftlich festhalten. Man kann sie sogar bezeugen lassen. Natürlich ist es auch möglich, einen Modaraba-Vertrag mündlich abzuschliessen, aber heute wird soviel betrogen und einige versuchen, sich am Geld anderer zu bereichern, deshalb ist es ratsam, einen solchen Vertrag schriftlich abzuschliessen, selbst dann gibt es noch genug, die versuchen zu betrügen.

 

 

 

Es gibt 2 Sorten von islamischen Banken:

Die einen machen nur Modaraba-Verträge, es gibt sie nur in islamischen Ländern. Man gibt das Geld der Bank für 2-3 Jahre, und die Bank arbeitet damit. Am Gewinn wird die Zakat und allfällige Spesen abgezogen und der Rest als Reingewinn ausbezahlt.

Die anderen machen mehrere Sachen: Modaraba-Verträge wie oben und, um Muslimen zu helfen, leiht sie ihnen Geld, ohne Zinsen, aber sie verlangt ein Pfand. Kann man nicht zurückzahlen, wird das Pfand verkauft.

 

 

 

Diverse Fragen:

Frage: Zins auf Genossenschaftskapital: Haram oder Halal?

 

-         Dividende ist nicht gleich Zins

-         Wird der Zins variiert, d.h. je nach Geschäftsgang angepasst (erhöht, gesenkt oder gar gestrichen) und investiert die Genossenschaft in Halal-Investitionen wie z.B. Neubauten, Renovationen etc., ist der Zins halal.

-         Investiert die Genossenschaft aber in Haram-Sachen wie z.B. Bankgeschäfte oder Brauereien etc., ist der Zins Haram.

 

 

Frage: Kreditaufnahme bei Hauskauf – Haram oder Halal? Ein Scheich von der Al Azhar habe einmal gesagt, in Europa sei es erlaubt, da es praktisch keine andere Möglichkeit gibt, um ein Haus zu kaufen.

 

Antwort: Wie ist es nun, wenn ein Muslim in Frankreich lebt und er bestellt Wasser, bekommt aber Wein gereicht – soll er den nun trinken, da er in Europa lebt? Allah hat Riba verboten. Die Erde gehört Allah, so können wir nicht unterscheiden, wo wir leben. Von all diesen Ländern sollen wir das Gute nehmen – und das Schlechte meiden! Wir sollten unseren Weg gehen, den Allah uns vorgeschrieben hat!

Ein Scheich sagte einmal, wenn sich nun eine muslimische Familie z.B. zu sehr eingeengt und gestört fühlt durch die Nachbarn, so dürfe sie aus dringenden Gründen einen Kredit aufnehmen, um ein Haus zu kaufen (etwa vergleichbar mit Essen von Haram in einer Notlage).

Kapitalismus ist auf Zinsen aufgebaut, darum werden viele Länder immer ärmer – da sie bei reichen Ländern Kredit aufnehmen und nicht zurückbezahlen können. Hier in der Moschee versuchen wir, das Gute zu lernen, was Allah uns gegeben hat! Es gab einen Scheich in Al Azhar, der wurde vom Staat gezwungen, Zins als Halal einzustufen – nach einem Aufstand der Scheichs wurde diese Erklärung aber rückgängig gemacht.

 

Ist nun der Mietzins, den wir alle zahlen, Halal?

Es gibt im Islam eine juristische Regel, die sagt, dass Haram nicht auf einen 2. Übergeht. Hat ein Mann gestohlen und gibt den Kindern davon zu essen, ist es für die Kinder nicht Haram. Da nun die Genossenschaften/Hausbesitzer für uns den Zins zahlen und aufnehmen, und wir nur die Miete zahlen, ist für uns der Mietzins Halal.

 


 

[1] Rechtsrat

[2] Rechtsgelehrter, der imstande ist, auf Grund wissenschaftlicher Forschung eine Fatwa zu erteilen

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